Was bedeutet Schenkungssteuer unter Geschwistern?
Schenkt ein Geschwisterkind einem anderen etwas Wertvolles wie Geld ein Haus oder andere Vermögenswerte kann in Deutschland eine Schenkungssteuer anfallen. Diese Steuer ist als Schenkungssteuer bekannt. Erfolgt eine solche Übertragung zwischen Geschwistern spricht man von Geschwisterschenkungssteuer. Sie regelt was ein Bruder oder eine Schwester beim Schenken oder Empfangen einer Schenkung beachten muss.
Wer gilt steuerlich als Geschwister?
Steuerlich gelten Personen als Geschwister die mindestens einen gemeinsamen Elternteil haben also Brüder oder Schwestern. Schenkt ein Bruder oder eine Schwester dem anderen etwas gilt dies nach deutschem Steuerrecht als Schenkung unter Geschwistern.
Solche Schenkungen fallen in eine bestimmte Steuerklasse die die Höhe der zu zahlenden Steuer bestimmt.
Welche Steuerklasse gilt für Geschwister?
In Deutschland werden Steuerzahler für die Erbschafts und Schenkungssteuer in drei Steuerklassen eingeteilt.
Geschwister gehören zur Steuerklasse II.
Diese Einstufung ist entscheidend da sowohl der Freibetrag als auch die Steuersätze davon abhängen.
Kurz gesagt: Schenkungen zwischen Geschwistern werden nach der Steuerklasse II besteuert. Dies bedeutet in der Regel einen geringeren Freibetrag und höhere Steuersätze im Vergleich zu Schenkungen zwischen Eltern und Kindern.
Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?
Ein Freibetrag bedeutet dass ein bestimmter Betrag einer Schenkung vollständig steuerfrei ist.
Für Geschwister beträgt dieser Freibetrag 20.000 €.
Bei einem Wert der Schenkung von 20.000 € oder weniger fallen keine Steuern an.
Nur der Teil einer Schenkung, der 20.000 € übersteigt ist steuerpflichtig.
Was passiert wenn der Freibetrag überschritten wird?
Übersteigt der Wert der Schenkung 20.000 € wird der übersteigende Betrag nach den Steuersätzen der Steuerklasse II besteuert.
Für Geschwister liegen diese Steuersätze je nach Höhe des steuerpflichtigen Anteils zwischen ca. 15 % und 43 %.
Generell gilt: Je höher der Schenkungsbetrag über 20.000 € liegt desto höher ist der Steuersatz.
Beispiel: Bei einer Schenkung im Wert von 25.000 € sind 20.000 € steuerfrei nur 5.000 € sind steuerpflichtig üblicherweise mit ca. 15 %.
Warum beträgt der Freibetrag für Geschwister nur 20.000 €?
Obwohl Geschwister enge Familienangehörige sind werden sie im deutschen Steuersystem als Halbverwandte und nicht als direkte Verwandte (wie Eltern und Kinder) behandelt.
Aus diesem Grund fallen die Steuervorteile für Geschwister geringer aus.
Eltern und Kinder hingegen genießen deutlich höhere Freibeträge für Geschwister bleibt der Freibetrag nach geltendem deutschen Recht jedoch bei 20.000 €.
Schritt für Schritt: So berechnen Sie die Schenkungssteuer zwischen Geschwistern
Bestimmen Sie das Verwandtschaftsverhältnis: Handelt es sich um eine Schenkung zwischen Geschwistern? Falls ja → Steuerklasse II greift.
Ermitteln Sie den Wert der Schenkung: z. B. Geld Immobilien oder andere Vermögenswerte.
Ziehen Sie den Freibetrag ab: Ziehen Sie 20.000 € vom Gesamtwert ab.
Berechnen Sie den steuerpflichtigen Betrag: Liegt der Restbetrag über 20.000 € ist dieser steuerpflichtig.
Wenden Sie den korrekten Steuersatz an: Verwenden Sie den Steuersatz für Steuerklasse II (1543 %).
Berechnen Sie die Steuer: Multiplizieren Sie den steuerpflichtigen Betrag mit dem entsprechenden Prozentsatz das Ergebnis ist die fällige Schenkungssteuer.
Beispiel 1: Kleine Schenkung
Szenario: Schwester A schenkt ihrem Bruder B ein Fahrrad im Wert von 18.000 €.
Schenkungswert: 18.000 €
Freibetrag: 20.000 €
18.000 € ≤ 20.000 € → Steuerpflichtiger Betrag = 0 €
Ergebnis: Es fällt keine Schenkungssteuer an.
Beispiel 2: Größere Schenkung
Szenario: Schwester A schenkt ihrem Bruder B Geld oder Immobilien im Wert von 50.000 €.
Schenkungswert: 50.000 €
Freibetrag: 20.000 € → Steuerpflichtiger Anteil = 30.000 €
Steuerklasse II → ca. 15 %
Steuer = 30.000 € × 15 % = 4.500 €
Ergebnis: Bruder B zahlt ca. 4.500 € Schenkungssteuer.
(Die genauen Zahlen hängen von der offiziellen Steuertabelle ab.)
Wichtige Regeln
10-Jahres-Regel: Der Freibetrag von 20.000 € wird alle 10 Jahre neu berechnet. Nach Ablauf dieser Frist kann für eine weitere Schenkung desselben Geschwisters ein neuer Freibetrag geltend gemacht werden.
Meldepflicht: Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
Bewertung: Der Wert der Schenkung muss korrekt ermittelt werden für Immobilien oder Aktien gelten Sonderregelungen.
Beratung einholen: Da jeder Fall individuell ist (z. B. Schuldenübertragungen oder Miteigentum), kann ein Steuerberater die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Benachteiligung von Geschwistern: Im Vergleich zu direkten Familienmitgliedern erhalten Geschwister niedrigere Freibeträge und unterliegen höheren Steuersätzen.
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Fazit
Die Schenkungssteuer Geschwister bezeichnet die Besteuerung von Schenkungen zwischen Brüdern und Schwestern nach deutschem Steuerrecht.
Jedes Geschwisterkind kann alle 10 Jahre bis zu 20.000 € steuerfrei erhalten.
Alles was darüber hinausgeht, wird nach den Steuersätzen der Steuerklasse II (1543 %) besteuert.
Das Verständnis dieser Grenzen und Meldepflichten hilft Überraschungen zu vermeiden und eine faire und rechtmäßige Schenkung unter Geschwistern zu gewährleisten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden um sicherzustellen dass alles korrekt abgewickelt wird.







