Einleitung
Viele Hamburger besitzen noch einen alten Führerschein Manche sind grau manche rosa und wieder andere bereits im Plastikkartenformat All diese Führerscheine müssen jedoch schrittweise gegen einen neuen EU Kartenführerschein umgetauscht werden Dieser Vorgang heißt Führerscheinumtausch in Hamburg
Warum müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
In ganz Deutschland auch in Hamburg gilt eine EU Regelung Alle Führerscheine müssen gleich aussehen und fälschungssicher sein Daher müssen alte Führerscheine schrittweise gegen die neue Plastikversion umgetauscht werden
Das ist wichtig, denn
Alle Führerscheine in Europa sollten leicht erkennbar sein
Alte Papierführerscheine können leicht beschädigt oder schwer lesbar sein
Der neue Führerschein enthält alle wichtigen Informationen übersichtlich und sicher
Kurz gesagt Führerscheinumtausch in Hamburg bedeutet dass jeder Autofahrer in Hamburg seinen alten Führerschein gegen eine moderne Plastikkarte eintauschen muss
Wer ist in Hamburg zuständig?
In Hamburg ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig Der LBV ist die Behörde für alles rund um Fahrzeuge Führerscheine und Fahrzeugzulassungen
Wenn Sie Ihren Führerschein in Hamburg umtauschen möchten, müssen Sie zum LBV gehen Ohne einen Besuch dort ist das nicht möglich Wichtig Sie müssen vorab einen Termin vereinbaren Dies können Sie online tun
Welche Fristen gelten?
Die Fristen sind sehr wichtig Wer seinen Führerschein zu spät umtauscht muss mit einem kleinen Bußgeld rechnen Das Bußgeld ist zwar nicht hoch aber es ist immer besser die Dinge rechtzeitig zu erledigen
Es gibt zwei Gruppen von Führerscheinen mit unterschiedlichen Fristen
- Alte Papierführerscheine (ausgestellt vor 1999)
Geboren vor 1953 Umtausch bis 19. Januar 2033
Geboren 1953-1958 Umtausch bis 19. Juli 2022
Geboren 1959–1964 Umtausch bis 19. Januar 2023
Geboren 1965–1970 Umtausch bis 19. Januar 2024
Geboren 1971 oder später Umtausch bis 19. Januar 2025
- Neuere Führerscheine (Plastikkarte, ausgestellt ab 1999)
Ausgestellt 1999–2001 Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausgestellt 2002–2004 Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausgestellt 2005–2007 Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausgestellt 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausgestellt 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausgestellt 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausgestellt 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausgestellt 2012–18 Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033
Damit ist klar Jeder in Hamburg muss seinen Führerschein umtauschen aber nicht alle gleichzeitig
Welche Dokumente benötige ich in Hamburg?
Für den Umtausch Ihres Führerscheins in Hamburg benötigen Sie Folgendes
Ihren alten Führerschein
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Ein aktuelles biometrisches Passfoto
In der Regel ist nichts weiter erforderlich Für einen einfachen Umtausch ist weder ein neuer Test noch eine Sehuntersuchung oder ein Erste Hilfe-Kurs erforderlich
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Ablauf für den Umtausch Ihres Führerscheins in Hamburg ist ganz einfach
Termin buchen: Besuchen Sie die Website des LBV und buchen Sie einen Termin. In Hamburg ist dies ohne Termin fast unmöglich
Dokumente vorbereiten Legen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein Foto bereit
Termin wahrnehmen:Geben Sie Ihre Unterlagen persönlich beim LBV ab
Gebühr bezahlen Der Umtausch kostet ca. 25 bis 30 €
Warte Ihr neuer Führerschein wird erstellt und Ihnen entweder nach Hause geschickt oder zur Abholung bereitgestellt
Wie sieht der neue Führerschein aus?
Der neue Führerschein ist eine Plastikkarte im Kreditkartenformat. Er enthält
Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
Ihr Foto
Alle Führerscheinklassen die Sie besitzen (z. B. Auto, Motorrad)
Das Ablaufdatum
Der neue Führerschein ist immer 15 Jahre gültig Danach müssen Sie ihn erneut umtauschen ebenfalls ohne Prüfung
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Was passiert wenn ich ihn nicht rechtzeitig umtausche?
Wenn Sie die Frist in Hamburg verpassen ist das kein großes Problem hat aber Konsequenzen Wenn Sie mit einem veralteten Führerschein an einer Polizeikontrolle angehalten werden erhalten Sie eine kleine Geldstrafe von 10 € Sie dürfen weiterhin fahren solange Ihre Fahrerlaubnis gültig ist