Du hast dein Ticket bezahlt, pünktlich eingecheckt und stehst rechtzeitig am Gate – doch plötzlich heißt es: „Das Flugzeug ist voll“. So oder so ähnlich erleben es jedes Jahr tausende Passagiere, wenn Flüge überbucht sind.
Obwohl du alles richtig gemacht hast, wirst du nicht an Bord gelassen. Eine frustrierende Situation – aber zum Glück bist du rechtlich nicht schutzlos. In vielen Fällen steht dir eine Entschädigung für einen überbuchten Flug zu.
Warum werden Flüge überhaupt überbucht?
Fluggesellschaften kalkulieren mit sogenannten „No-Shows“ – Passagieren, die trotz Buchung nicht erscheinen. Um freie Plätze zu vermeiden, werden oft mehr Tickets verkauft als Sitzplätze vorhanden sind. Das funktioniert meistens – aber eben nicht immer.
Wenn alle Passagiere erscheinen, wird ausgewählt, wer nicht mitfliegen darf. Dabei wird zunächst nach Freiwilligen gefragt, die gegen Vergünstigungen auf ihren Platz verzichten. Wenn sich niemand meldet, kann es passieren, dass Passagieren unfreiwillig das Boarding verweigert wird – und genau dann greifen deine Fluggastrechte.
Deine Rechte bei Nichtbeförderung durch Überbuchung
Laut EU-Verordnung Nr. 261/2004 hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:
- Dir ohne dein Einverständnis die Beförderung verweigert wird
- Du dich rechtzeitig eingecheckt hast
- Der Flug entweder innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
Anders sieht es aus, wenn du freiwillig auf deinen Platz verzichtest. Dann bekommst du zwar oft einen Gutschein oder andere Vergünstigungen, aber keine gesetzlich geregelte Entschädigung.
Wie viel Entschädigung steht dir zu?
Die Entschädigung bei Überbuchung ist pauschal geregelt – je nach Flugdistanz:
- 250 € bei Kurzstrecken bis 1500 km
- 400 € bei Mittelstrecken von 1500 bis 3500 km
- 600 € bei Langstrecken über 3500 km
Diese Beträge kommen zusätzlich zu anderen Leistungen wie Erstattung des Ticketpreises oder einem Ersatzflug.
Zusätzlich: Anspruch auf Betreuung und Alternativen
Auch wenn du am Boden bleiben musst, hast du Anspruch auf:
- kostenlose Mahlzeiten und Getränke, abhängig von der Wartezeit
- Hotelübernachtung und Transfer, falls der nächste Flug erst am Folgetag stattfindet
- zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonat oder E-Mail)
- Erstattung oder alternative Beförderung – du entscheidest, was dir lieber ist
All diese Leistungen muss dir die Airline direkt am Flughafen zur Verfügung stellen.
Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Nicht jede Fluggesellschaft kommt ihrer Pflicht freiwillig nach. Einige lehnen Forderungen pauschal ab oder ignorieren sie. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Anspruch über eine Plattform wie Skycop prüfen zu lassen. Dort kannst du ohne juristische Vorkenntnisse feststellen, ob dir eine Entschädigung für deinen überbuchten Flug zusteht – oft ohne Kostenrisiko.
Wie lange kannst du deinen Anspruch geltend machen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Auch wenn du die Situation bereits abgehakt hast – ein Rückblick lohnt sich möglicherweise.
Fazit
Wenn du wegen Überbuchung am Gate abgewiesen wirst, ist das kein persönliches Versagen – sondern eine Folge wirtschaftlicher Kalkulationen der Airlines. Aber du musst das nicht einfach hinnehmen. Die Entschädigung für überbuchte Flüge ist gesetzlich geregelt – und dein gutes Recht.
Informiere dich, dokumentiere den Vorfall und handle selbstbewusst. Oder hole dir Unterstützung von erfahrenen Anbietern, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben.