Als „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs” definiert die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Rahmen, der genau dort ansetzt, wo die CSRD-Pflicht endet: bei nicht kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht fallen, aber dennoch zunehmend Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Am 17. Dezember 2024 übergab die EFRAG den VSME samt Kosten-Nutzen-Analyse an die Europäische Kommission, die den Standard am 30. Juli 2025 als offizielle Empfehlung verabschiedete – mit dem Aufruf an Großunternehmen und Finanzinstitute, ihre Datenanfragen künftig an diesem Format auszurichten.
Weniger Datenpunkte, dieselbe thematische Struktur
Anders als die verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards, die als delegierter Rechtsakt der Kommission erlassen werden mussten, kommt der VSME ohne diesen Rechtsakt aus, weil die Anwendung freiwillig bleibt. Der Standard gliedert sich in zwei Module: Ein Basismodul mit 51 Datenpunkten in elf Bereichen deckt Unternehmensangaben und Kernkennzahlen wie Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie die Beschäftigungsstruktur ab, ein zweites Modul mit 42 Datenpunkten in neun weiteren Bereichen erweitert den Blick: Es erfasst Klimaziele und Emissionspläne, dazu Fragen der Unternehmensführung sowie weiterreichende soziale Aspekte und Themen entlang der Lieferkette. Zum Vergleich: Das vollständige ESRS-Regelwerk der CSRD umfasst zwölf Standards – zwei bereichsübergreifende und zehn themenspezifische. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, wie sie die CSRD für jedes Unternehmen voraussetzt, verlangt der VSME nicht. Innerhalb der Module unterscheidet der Standard außerdem zwischen zwingend zu berichtenden Angaben, etwa den Scope-1- und Scope-2-Emissionen, und Angaben, die nur bei tatsächlicher Relevanz für das Unternehmen offenzulegen sind, wie Scope-3-Emissionen. Die Freiwilligkeit betrifft demnach die Entscheidung für den Standard als Ganzes, nicht die Vollständigkeit innerhalb der gewählten Module.
Ein Standard, dessen Erfolg von der Nachfrage abhängt
Ob der VSME sich durchsetzt, dürfte weniger an den berichtenden Unternehmen liegen als an denen, die die Berichte lesen. Über den vielzitierten „Trickle-down-Effekt” geraten auch KMU, die selbst nicht CSRD-pflichtig sind, faktisch unter Druck, weil größere Geschäftspartner in ihrer Lieferkette Nachhaltigkeitsdaten anfordern. Belastbare Zahlen dazu, wie viele deutsche Mittelständler den Standard bereits anwenden, liegen bislang nicht vor: Das von der EFRAG aufgebaute „VSME Ecosystem” mit Forum, Praxisleitfäden und einer Sammlung realer Berichte befindet sich seit Sommer 2025 im Aufbau, ein systematisches Monitoring zur Marktakzeptanz läuft erst an. Banken dürften den VSME kaum als einzigen ESG-Beleg gelten lassen, denn eigene Meldepflichten unter EBA/Säule 3 verlangen von ihnen oft detailliertere oder anders klassifizierte Angaben, was die kurzfristigen Erwartungen an den Standard zusätzlich dämpft.
Der Standard selbst bleibt dabei in Bewegung. Nach Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie überführte die Kommission den VSME per delegiertem Rechtsakt in einen einheitlichen freiwilligen Standard, dessen Anwendungsbereich sich von nicht kapitalmarktorientierten KMU auf sämtliche Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten ausweitet – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung. Damit erreicht das freiwillige Format rechnerisch fast genau den Kreis, den die neue CSRD-Schwelle aus der Pflicht entlässt.
Ob dieselbe Zahl an Mitarbeitenden, die eine gesetzliche Pflicht beendet, auch zum Ausgangspunkt einer freiwilligen Praxis wird, entscheidet sich weniger am Standard selbst als an der Frage, warum Wirkungsmessung nach der Omnibus-Reform an Bedeutung gewinnt, nicht verliert.







